Norm
stmk LAO §33 liteRechtssatz
Ein Entlassungsgrund nach § 33 lit e der stmk LAO = LAG liegt nicht vor, wenn ein nicht gewalttätig veranlagter, schwerhöriger und daher empfindlicher Holzfäller in Erregung einen Arbeitskollegen, der sich ihm mit drohenden Worten und herausfordernd in den Weg gestellt hat, mit der Hand am Hals anfaßte, ohne ihn zu würgen, und wegstieß, wodurch dieser weder gestolpert noch gefallen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0066262Dokumentnummer
JJR_19600517_OGH0002_0040OB00066_6000000_001