Norm
ZPO §236 Abs1 ARechtssatz
Der Auftrag des Berufungsgerichtes, das Erstgericht habe ungeachtet der bereits über das Klagebegehren gefällten Entscheidung über einen Zwischenantrag auf Feststellung sachlich zu entscheiden, ist gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0039542Dokumentnummer
JJR_19600518_OGH0002_0050OB00187_6000000_001