Norm
DSt 1872 §2 C2Rechtssatz
Die Heranziehung des Falles eines Klienten in einem gegen den Anwalt in eigener Sache anhängigen Verfahren zur Stützung der Behauptung, daß der Klient trotz erschwerender Umstände milder als der Anwalt behandelt worden sei, verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0054856Dokumentnummer
JJR_19600519_OGH0002_000BKD00032_6000000_001