Norm
ABGB §1336 FRechtssatz
Wohl hat der Beklagte die Übermäßigkeit des Vergütungsbetrages einzuwenden und zu beweisen; im Bestreiten des Anspruches an sich liegt aber auch schon das Bestreiten seiner Angemessenheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0032167Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021