Norm
ABGB §788Rechtssatz
Die in Erfüllung der Dotierungspflicht der Tochter gegebene Aussteuer fällt unter den Begriff des Heiratsgutes und ist in den Pflichtteil der Tochter einzurechnen, auch wenn die Zuwendung nicht in Notariatsform erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0015434Dokumentnummer
JJR_19600531_OGH0002_0060OB00195_6000000_001