Norm
MG §19 Abs2 Z3 A2Rechtssatz
Der in der Person eines Mitmieters gelegene Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens wirkt auch gegen die anderen Mitmieter. Eine subjektive Teilkündigung (Kündigung lediglich des Mitmieters, der den Kündigungsgrund setzt) ist abzulehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0067607Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015