Norm
VersVG §38 Abs2Rechtssatz
Der Versicherer ist, wenn die Erstprämie zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles nicht bezahlt ist, auch dann von der Leistung frei, wenn das Versicherungsverhältnis später einverständlich fortgesetzt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0080590Dokumentnummer
JJR_19600622_OGH0002_0030OB00239_6000000_001