RS OGH 1960/6/24 2Ob224/60, 8Ob142/05y, 6Ob168/17z, 4Ob9/18d, 6Ob227/19d

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Veröffentlicht am 24.06.1960
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Norm

ZPO §179 Abs1
ZPO §235

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 179 Abs 1 ZPO kann sich nicht auf ein Vorbringen beziehen, das eine Klagsänderung (Klageerweiterung) darstellt; über ein solches Vorbringen ist gemäß § 235 ZPO zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0036873

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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