Norm
EO §341 ERechtssatz
Wenn aus dem Grunde des § 341 Abs 1 EO die Exekution gegen das Unternehem einzustellen war, hatte sich diese Einstellung auch auf die dem Unternehmen erteilten Konzessionen und Gewerbeberechtigungen zu erstrecken (Vgl DREvBl 1938/274).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0004263Dokumentnummer
JJR_19600713_OGH0002_0030OB00251_6000000_001