RS OGH 1960/7/13 3Ob251/60

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Veröffentlicht am 13.07.1960
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Norm

EO §341 E

Rechtssatz

Wenn aus dem Grunde des § 341 Abs 1 EO die Exekution gegen das Unternehem einzustellen war, hatte sich diese Einstellung auch auf die dem Unternehmen erteilten Konzessionen und Gewerbeberechtigungen zu erstrecken (Vgl DREvBl 1938/274).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0004263

Dokumentnummer

JJR_19600713_OGH0002_0030OB00251_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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