Norm
StGB §84 ARechtssatz
Die Beurteilung, ob die Verletzung des Trommelfells als schwere Verletzung zu qualifizieren ist, hängt davon ab, welche Folgen sie im einzelnen, was Schmerzen, Beeinträchtigung der Hörfähigkeit, des gesamten Gesundheitszustandes und der Berufsfähigkeit anlangt, nach sich zog, wie lange jede dieser Folgen gewährt und welche Bedeutung sie für den Gesamtgesundheitszustand des Verletzten gehabt hat und welches Gesamtbild der gesundheitlichen Auswirkungen und Rückwirkungen der Verletzung für den Betroffenen sich darnach ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0092596Dokumentnummer
JJR_19600722_OGH0002_0090OS00284_6000000_001