RS OGH 1960/8/30 2Ob333/60

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Veröffentlicht am 30.08.1960
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Norm

KFG 1955 §85 Abs6 F3

Rechtssatz

Die Sicherung eines Motorrades gegen unbefugte Inbetriebnahme kann auch dadurch bewerkstelligt werden, daß es der Obhut einer anderen Person anvertraut wird, doch nur dann, wenn diese Aufsichtsperson jede Gewähr dafür bietet, daß sie eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges verhindert.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 333/60
    Entscheidungstext OGH 30.08.1960 2 Ob 333/60
    Veröff: ZVR 1961/111 S 87

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0066060

Dokumentnummer

JJR_19600830_OGH0002_0020OB00333_6000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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