Norm
KFG 1955 §85 Abs6 F3Rechtssatz
Die Sicherung eines Motorrades gegen unbefugte Inbetriebnahme kann auch dadurch bewerkstelligt werden, daß es der Obhut einer anderen Person anvertraut wird, doch nur dann, wenn diese Aufsichtsperson jede Gewähr dafür bietet, daß sie eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges verhindert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0066060Dokumentnummer
JJR_19600830_OGH0002_0020OB00333_6000000_003