Norm
AKB §2 Abs2 litbRechtssatz
Fährt ein Mithalter ohne Führerschein und verschuldet er so einen Unfall, so ist er kein unberechtigter Fahrer (Schwarzfahrer). Auch wenn der andere Mithalter der Unfallsfahrt ausdrücklich oder schlüssigerweise widersprochen hätte, ist die Haftpflichtversicherungsgesellschaft auch ihm gegenüber von der Versicherungsleistung befreit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0058352Dokumentnummer
JJR_19600831_OGH0002_0030OB00254_6000000_002