Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Der Beklagte kann sich mangels Rechtsschutzinteresses nicht darüber beschweren, daß der Nichtbestand der aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderung nicht im Tenor des Urteils, sondern nur in dessen Gründen ausgesprochen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0040671Dokumentnummer
JJR_19600902_OGH0002_0060OB00227_6000000_001