Norm
ABGB §471 6Rechtssatz
§ 1440 ABGB kommt nicht nur dann zur Anwendung, wenn ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wurde, sondern auch, wenn es sich nur um ein Prekarium handelt oder eine Verwahrungspflicht sich nur als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0011514Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.10.2012