Norm
ABGB §1325 CRechtssatz
Berechnung bei direkten Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger: Da eine dem § 332 ASVG entsprechende Bestimmung zugunsten des vom Arbeitgeber bezahlten Krankenentgeltes nicht besteht und hinsichtlich der Verpflegskostenersparnis ein derartiger Anspruchsübergang naturgemäß überhaupt nicht in Betracht kommt, können diese beiden Beträge nur in der gleichen Weise wie die sonstigen den Schaden mindernden Vorteile berücksichtigt werden. Sie sind daher vor der Kürzung des Schadens um die Mitverschuldensquote vom Verdienstentgang abzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0030508Dokumentnummer
JJR_19600930_OGH0002_0020OB00207_6000000_001