Norm
MG §19 Abs2 Z5 DRechtssatz
Wenn lebenswichtige gesundheitliche Interessen des Vermieters rein wirtschaftlichen Interessen des Gekündigten gegenüberstehen, wiegen schwere gesundheitliche Gefahren des Vermieters schwerer als rein wirtschaftliche Nachteile des Mieters. Die Aufhebung der Eigenbedarfskündigung käme in einem solchen Fall dann in Frage, wenn eine Existenzgefährdung des Gekündigten vorläge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0068360Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021