Norm
EO §167 Abs3Rechtssatz
Wenn das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichtes, durch welche der Antrag auf vorläufige Feststellung des Lastenstandes abgewiesen wurde, dahin abändert, daß es sie bewilligt und dem Erstgericht die Anordnung einer Tagsatzung über den Antrag aufträgt, ist dagegen ein weiteres Rechtmittel nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0002925Dokumentnummer
JJR_19601031_OGH0002_0030OB00378_6000000_001