RS OGH 1960/10/31 3Ob378/60

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Veröffentlicht am 31.10.1960
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Norm

EO §167 Abs3

Rechtssatz

Wenn das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichtes, durch welche der Antrag auf vorläufige Feststellung des Lastenstandes abgewiesen wurde, dahin abändert, daß es sie bewilligt und dem Erstgericht die Anordnung einer Tagsatzung über den Antrag aufträgt, ist dagegen ein weiteres Rechtmittel nicht zulässig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 378/60
    Entscheidungstext OGH 31.10.1960 3 Ob 378/60
    EvBl 1961/28 S 48

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0002925

Dokumentnummer

JJR_19601031_OGH0002_0030OB00378_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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