Norm
UrhG §19Rechtssatz
Nach dem Gesamteindruck einer Zeitungsankündigung ist zu beurteilen, ob in ihr die Urheberschaft an einem Werk der Baukunst ausschließlich einem anderen als dem ursprünglich entwerfenden und bauleitenden Architekten zugeschrieben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0077616Dokumentnummer
JJR_19601103_OGH0002_0040OB00339_6000000_001