Norm
ABGB §1165 FRechtssatz
Ein Installateur, der einen elektrischen Heißwasserspeicher repariert und dann wieder anschließt, hat dabei auch das Funktionieren der angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen; die Unterlassung einer solchen Prüfung könnte ihm nur dann nicht angelastet werden, wenn der Besteller nach Hinweis des Unternehmers auf die Notwendigkeit solcher Überprüfungen sich mit deren Unterbleiben einverstanden gezeigt hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0025932Dokumentnummer
JJR_19601109_OGH0002_0050OB00379_6000000_001