RS OGH 1960/11/9 5Ob379/60, 5Ob138/62

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Veröffentlicht am 09.11.1960
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Norm

ABGB §1165 F

Rechtssatz

Ein Installateur, der einen elektrischen Heißwasserspeicher repariert und dann wieder anschließt, hat dabei auch das Funktionieren der angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen; die Unterlassung einer solchen Prüfung könnte ihm nur dann nicht angelastet werden, wenn der Besteller nach Hinweis des Unternehmers auf die Notwendigkeit solcher Überprüfungen sich mit deren Unterbleiben einverstanden gezeigt hätte.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 379/60
    Entscheidungstext OGH 09.11.1960 5 Ob 379/60
  • 5 Ob 138/62
    Entscheidungstext OGH 19.07.1962 5 Ob 138/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0025932

Dokumentnummer

JJR_19601109_OGH0002_0050OB00379_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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