Norm
ABGB §1157Rechtssatz
Der Arbeitgeber hat einen seinen Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Parkplatz auch dann verkehrssicher zu gestalten, wenn ihn keine Verpflichtung zur Schaffung eines Parkplatzes trifft.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1960:RS0104335Dokumentnummer
JJR_19601110_AUSL000_002AZR00226_5900000_001