Norm
ABGB §1323 C2Rechtssatz
Der Anspruch auf Wertminderung besteht ohne Rücksicht darauf, ob der Beschädigte den reparierten Wagen weiter benützt oder ihn verkauft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0030369Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019