Norm
ZPO §575 Abs2Rechtssatz
Gegen den Kündigungsauftrag des Gerichtes können nur Einwendungen erhoben werden; ein Rekurs ist ausgeschlossen (abweichend von MietSlg 2109, wo die gegenteilige Meinung allerdings nur implicite zum Ausdruck kommt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0044927Dokumentnummer
JJR_19601116_OGH0002_0050OB00421_6000000_001