Norm
HGB §17Rechtssatz
Die Einzelfirma ist kein selbständiges Rechtssubjekt, sie fällt mit dem jeweiligen Inhaber zusammen. Es hat daher jeder Wechsel des Inhabers auch den Wechsel des Rechtssubjektes zur Folge. Von einer Parteiänderung kann nur dann gesprochen werden, wenn nach Eintritt der Streitanhängigkeit eine Änderung der Prozessparteien auf der Klägerseite oder Beklagtenseite stattfinden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0039739Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013