Norm
ABGB §970Rechtssatz
Zu einer Klage nach § 970 ABGB ist passiv derjenige legitimiert, der am Tage des schädigenden Ereignisses den Betrieb tatsächlich im eigenen Namen unter voller eigener Verantwortung und für eigene Rechnung geführt hat; auf wen die Konzession gelautet hat, ist ohne rechtliche Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0019194Dokumentnummer
JJR_19601116_OGH0002_0060OB00289_6000000_001