RS OGH 1960/11/17 Bkd69/60

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Veröffentlicht am 17.11.1960
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Norm

DSt 1872 §2 B

Rechtssatz

Auch die Besorgung außergerichtlicher Angelegenheiten, ja die Erteilung eines Rates an eine Partei, die ein der früheren Klientin entgegengesetztes Interesse an einer bestimmten Rechtsangelegenheit hat, widerstreitet der Treuepflicht des Anwaltes und stellt damit eine Verletzung der Berufspflichten sowie eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar.

Entscheidungstexte

  • Bkd 69/60
    Entscheidungstext OGH 17.11.1960 Bkd 69/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0055296

Dokumentnummer

JJR_19601117_OGH0002_000BKD00069_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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