Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Auch die Besorgung außergerichtlicher Angelegenheiten, ja die Erteilung eines Rates an eine Partei, die ein der früheren Klientin entgegengesetztes Interesse an einer bestimmten Rechtsangelegenheit hat, widerstreitet der Treuepflicht des Anwaltes und stellt damit eine Verletzung der Berufspflichten sowie eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0055296Dokumentnummer
JJR_19601117_OGH0002_000BKD00069_6000000_001