RS OGH 1960/11/24 Okt1/60

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Veröffentlicht am 24.11.1960
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Norm

KartG 1959 §3
KartG 1959 §12

Rechtssatz

Die im Kartellvertrag enthaltene Bestimmung, wonach der Vorsitzende und die Bevollmächtigten des Kartelles im Zuge des Eintragungsverfahrens die vom Kartellgericht gewünschten Änderungen der Kartellvereinbarung selbst vornehmen dürfen, ist eine Spezialvollmacht, gegen deren Erteilung kartellrechtlich keine Bedenken bestehen.

Entscheidungstexte

  • Okt 1/60
    Entscheidungstext OGH 24.11.1960 Okt 1/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0063359

Dokumentnummer

JJR_19601124_OGH0002_000OKT00001_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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