Norm
StPO §294Rechtssatz
Die ausdrücklich auf einen Punkt beschränkte Anmeldung der Berufung kann nach dem Ablauf der Anmeldefrist auch in einer rechtzeitig überreichten Berufungsausführung auf einen anderen Punkt nicht ausgedehnt werden (SSt X/90 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100308Dokumentnummer
JJR_19601128_OGH0002_0080OS00200_6000000_001