Norm
Steinbruchbetriebs-SchutzV §36Rechtssatz
Die Vorschriften und Anordnungen zum Betrieb einer Sandgrube oder Schottergrube sind baugesetzliche, bzw baubehördliche Vorschriften. Das bewußte Zuwiderhandeln ist eine Tatfrage, die vom Zivilgericht zu entscheiden ist, wenn das Strafgericht nur eine Fahrlässigkeit festgestellt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073001Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2022