Norm
UWG §7 DRechtssatz
Das Konkurrenzunternehmen muß nicht namentlich bezeichnet sein. Es genügt, daß es von der Äußerung erkennbar betroffen (oder wenigstens mitbetroffen) wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0079625Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019