RS OGH 1960/11/30 6Ob267/60

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Veröffentlicht am 30.11.1960
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Norm

EO §88 Abs3

Rechtssatz

Wenn der Gläubiger gemäß § 88 Abs 3 EO infolge Einverleibung seines vollstreckbaren Pfandrechtes auf einer Liegenschaft unmittelbar gegen den späteren Erwerber derselben Exekution führen kann, ist eine neuerliche Klage gegen den späterern Erwerber mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen (Klang in Klang 2.Auflage II S 513 zu § 466 ABGB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0002708

Dokumentnummer

JJR_19601130_OGH0002_0060OB00267_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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