RS OGH 1960/12/2 7Os217/60, 9Os98/75

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Veröffentlicht am 02.12.1960
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Norm

StPO §345 Z6

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer kann sich nicht dadurch beschwert erachten, daß in die Zusatzfrage neben der Frage auf Vorliegen des Schuldausschließungsgrundes nach dem § 2 lit b StG auch eine weitere, seiner Ansicht nach durch die Verfahrensergebnisse nicht gerechtfertigte Frage auf Vorliegen des Schuldausschließungsgrundes nach dem § 2 lit a StG aufgenommen wurde (SSt IV/85, vgl auch KH 1290).

Entscheidungstexte

  • 7 Os 217/60
    Entscheidungstext OGH 02.12.1960 7 Os 217/60
  • 9 Os 98/75
    Entscheidungstext OGH 22.10.1975 9 Os 98/75
    Vgl auch; Beisatz: Keine Beschwer für den Angeklagten bei Stellung nicht indizierter Zusatzfragen nach einem Straflosigkeitsgrund. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100844

Dokumentnummer

JJR_19601202_OGH0002_0070OS00217_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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