Norm
StPO §345 Z6Rechtssatz
Der Beschwerdeführer kann sich nicht dadurch beschwert erachten, daß in die Zusatzfrage neben der Frage auf Vorliegen des Schuldausschließungsgrundes nach dem § 2 lit b StG auch eine weitere, seiner Ansicht nach durch die Verfahrensergebnisse nicht gerechtfertigte Frage auf Vorliegen des Schuldausschließungsgrundes nach dem § 2 lit a StG aufgenommen wurde (SSt IV/85, vgl auch KH 1290).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100844Dokumentnummer
JJR_19601202_OGH0002_0070OS00217_6000000_001