Norm
ABGB §1310Rechtssatz
Von einem etwa neun Jahre alten Schüler kann erwartet werden, dass er, bevor er die Fahrbahn zu überqueren beginnt, nach beiden Richtungen Ausschau hält, ob der Verkehr das Betreten der Fahrbahn zulässt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0027645Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.08.2019