Norm
EO §391 Abs2 VCRechtssatz
Ist im Zeitpunkt der Bewilligung der einstweiligen Verfügung der von der Antragstellerin ins Auge gefaßte Zeitraum für die Einbringung der Klage schon abgelaufen, dann kann das Gericht ohne Verstoß gegen § 405 ZPO eine angemessene Frist gewähren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0005664Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015