RS OGH 1960/12/13 4Ob545/60

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Veröffentlicht am 13.12.1960
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Norm

EO §391 Abs2 VC

Rechtssatz

Ist im Zeitpunkt der Bewilligung der einstweiligen Verfügung der von der Antragstellerin ins Auge gefaßte Zeitraum für die Einbringung der Klage schon abgelaufen, dann kann das Gericht ohne Verstoß gegen § 405 ZPO eine angemessene Frist gewähren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0005664

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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