Norm
EO §7 BdIARechtssatz
Unbestimmtheit einer begehrten einstweiligen Verfügung, die Anbringung des von der gefährdeten Partei geplanten Sgraffitos "(Firmenschrift und zwei Sportlerfiguren) an der straßenseitigen Außenfassade über den Schaufenster links des Eingangs" eines bestimmten Hauses zu dulden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0000953Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011