Norm
ABGB §1041 A2Rechtssatz
Ansprüche auf Zahlung der Differenz zwischen bezahltem Entgelt und angemessenem Entgelt bei Dienstleistungen sind Lohnansprüche und nicht Bereicherungsansprüche. Solche Ansprüche verjähren in drei Jahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0020103Dokumentnummer
JJR_19601220_OGH0002_0040OB00174_6000000_001