Norm
StPO §281 Z4 BRechtssatz
Selbst ein negativer klinischer Befund schließt das Vorliegen einer beträchtlichen Alkoholisierung des Untersuchten keineswegs aus und ist daher im allgemeinen nicht geeignet, das Ergebnis einer chemischen Untersuchung des Blutes auf seinen Alkoholgehalt zweifelhaft erscheinen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0099562Dokumentnummer
JJR_19601220_OGH0002_0090OS00051_6000000_002