RS OGH 1960/12/20 9Os51/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1960
beobachten
merken

Norm

StPO §281 Z4 B

Rechtssatz

Selbst ein negativer klinischer Befund schließt das Vorliegen einer beträchtlichen Alkoholisierung des Untersuchten keineswegs aus und ist daher im allgemeinen nicht geeignet, das Ergebnis einer chemischen Untersuchung des Blutes auf seinen Alkoholgehalt zweifelhaft erscheinen zu lassen.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 51/60
    Entscheidungstext OGH 20.12.1960 9 Os 51/60
    Veröff: SSt XXXI/121

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0099562

Dokumentnummer

JJR_19601220_OGH0002_0090OS00051_6000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten