Norm
ABGB §986 B1Rechtssatz
Der Begriff "inflatorische Geldwertminderung" in einer Wertsicherungsklausel ist als Verminderung der Kaufkraft des Schillings zu verstehen, die sich in einer Erhöhung des Preises des Wertmessers (bzw in einer Erhöhung eines Verpflegskostenersatzes) ausdrückt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0023957Dokumentnummer
JJR_19601221_OGH0002_0010OB00464_6000000_001