RS OGH 1960/12/21 1Ob405/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1960
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Norm

ZPO §2
ZPO §529 Abs1 Z2

Rechtssatz

Nichtigkeitsklage gegen ein Versäumungsurteil das gegen einen gemäß § 2 ZPO (§ 151 ABGB) nicht prozeßfähigen Minderjährigen ergangen ist. Die Nichtigkeitsklage ist zulässig, da erst mit dem Urteil im Nichtigkeitsprozeß entschieden werden kann, ob die an den Minderjährigen erfolgte Zustellung des Vorurteiles an eine empfangsberechtigte Person erfolgt und damit das Vorurteil rechtskräftig ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 405/60
    Entscheidungstext OGH 21.12.1960 1 Ob 405/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0035230

Dokumentnummer

JJR_19601221_OGH0002_0010OB00405_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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