Norm
ZPO §2Rechtssatz
Nichtigkeitsklage gegen ein Versäumungsurteil das gegen einen gemäß § 2 ZPO (§ 151 ABGB) nicht prozeßfähigen Minderjährigen ergangen ist. Die Nichtigkeitsklage ist zulässig, da erst mit dem Urteil im Nichtigkeitsprozeß entschieden werden kann, ob die an den Minderjährigen erfolgte Zustellung des Vorurteiles an eine empfangsberechtigte Person erfolgt und damit das Vorurteil rechtskräftig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0035230Dokumentnummer
JJR_19601221_OGH0002_0010OB00405_6000000_001