Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Werden einem Bauern Ferkel unter Eigentumsvorbehalt und Kreditierung des Kaufpreises gegen Akzeptierung von Wechseln zwecks Aufzucht und Weiterverkauf verkauft, verantwortet er nicht Veruntreuung, auch wenn er die Ferkel vorzeitig und vor Bezahlung des Kaufpreises weiterveräußert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0020491Dokumentnummer
JJR_19601227_OGH0002_0070OS00292_5900000_001