RS OGH 1960/12/31 Bkd62/59

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Veröffentlicht am 31.12.1960
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Norm

DSt 1872 §35

Rechtssatz

Die im Disziplinarstatut vorgesehene Möglichkeit, gemäß § 35 DSt 1872 zwei Mitglieder des Senates ohne Angabe von Gründen durch Ablehnung von der Teilnahme an der Verhandlung auszuschließen, ist auch auf den Vorsitzenden des Senates oder den Präsidenten des Disziplinarrates, wenn dieser als Senatsvorsitzender fungiert, anwendbar.

Entscheidungstexte

  • Bkd 62/59
    Entscheidungstext OGH 31.12.1960 Bkd 62/59
    Veröff: AnwBl 1961,33

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0056117

Dokumentnummer

JJR_19601231_OGH0002_000BKD00062_5900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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