Norm
StVO §17 Abs1Rechtssatz
Welcher Abstand beim Vorbeifahren an einem stehenden Kraftfahrzeug einzuhalten ist, ist in weitgehendem Maß von der im Einzelfall bestehenden Verkehrslage abhängig (abschwächend gegenüber 2 Ob 286/59).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0074161Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021