Norm
ASVG §332 CRechtssatz
Die Leistungen der Sozialversicherungsträger an den Verletzten vermindern den Deckungsfonds nicht, sie haben für die rechtliche Stellung des ersatzpflichtigen Beklagten nur insoferne Bedeutung, als nicht der Verletzte selbst Ansprüche gegenüber dem Schädiger erheben kann, soweit der Sozialversicherungsträger nach § 332 ASVG aktiv legitimiert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0085379Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012