RS OGH 1961/1/5 2Ob464/60, 2Ob226/07k

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Veröffentlicht am 05.01.1961
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Norm

ASVG §332 C

Rechtssatz

Die Leistungen der Sozialversicherungsträger an den Verletzten vermindern den Deckungsfonds nicht, sie haben für die rechtliche Stellung des ersatzpflichtigen Beklagten nur insoferne Bedeutung, als nicht der Verletzte selbst Ansprüche gegenüber dem Schädiger erheben kann, soweit der Sozialversicherungsträger nach § 332 ASVG aktiv legitimiert ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 464/60
    Entscheidungstext OGH 05.01.1961 2 Ob 464/60
    Veröff: JBl 1961,425
  • 2 Ob 226/07k
    Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 226/07k
    Auch; nur: Die Leistungen der Sozialversicherungsträger an den Verletzten vermindern den Deckungsfonds nicht. (T1); Veröff: SZ 2008/107

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0085379

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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