Norm
StVO §15 Abs4Rechtssatz
Das Überholen eines Personenkraftwagens durch einen anderen Personenkraftwagen in einem einen Meter unterschreitenden Seitenabstand stellt bei einer Fahrgeschwindigkeit von fünfundfünfzig km/h selbst bei völlig normalen Fahrbahnverhältnissen einen fahrtechnischen Fehler dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0073990Dokumentnummer
JJR_19610105_OGH0002_0020OB00468_6000000_001