Norm
MSchG §42 Abs1Rechtssatz
Ein von dem mit Löschungsklage belangten Markeninhaber als Berufungswerber vor dem Patentgerichtshof gestellter Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens wegen eines von einem Dritten eingebrachten Antrages auf Löschung (Unwirksamerklärung) der Klagsmarke ist abzuweisen.
Veröff: PBl 1963,192 = ÖBl 1964,6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PGH0002:1961:RS0105237Dokumentnummer
JJR_19610111_PGH0002_00000M00004_6000000_001