Norm
ABGB §1380 FRechtssatz
Keine Vollmacht des Haftpflichtversicherers, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zu dessen Lasten einen Vergleich zu schließen oder ein Anerkenntnis abzugeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Regulierungsvollmacht des VersicherersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0032492Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2018