Norm
ABGB §760Rechtssatz
Keine Parteistellung und kein Rechtsmittelrecht der Finanzprokuratur, wenn nach Erbsloserklärung des Nachlasses durch auf Antrag der Finanzprokuratur eingeleitete Erhebungen erbberechtigte Personen gefunden werden und mit ihnen - mit Zustimmung der Finanzprokuratur - die Abhandlung eingeleitet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0006733Dokumentnummer
JJR_19610112_OGH0002_0060OB00466_6000000_001