Norm
ABGB §918 IIaRechtssatz
Bei Bemessung des Entgeltes eines landwirtschaftlichen Arbeiters, der in der Erwartung der Übernahme des Hofes unentgeltlich oder mit niedrigen Bezügen (Naturalentlohnung keine Barentlohnung) gearbeitet hat und nur wegen Nichtzuhaltung der versprochenen Übergabe klagt, ist auch auf die Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes Rücksicht zu nehmen (vgl 4 Ob 60/60 und ZBl 1935/11).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024555Dokumentnummer
JJR_19610117_OGH0002_0040OB00138_6000000_001