RS OGH 1961/1/18 3Ob392/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1961
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Norm

SVS §19

Rechtssatz

Keine Haftung der Versicherer nach § 19 SVS gegenüber dem Akkreditiversteller aus dem Titel des Schadenersatzes, wenn der Spediteur des Verkäufers unrichtigerweise den Inhalt der Sendung bestätigt, ohne ihn zu überprüfen, soferne das Beweisverfahren ergibt, daß die Bank das Akkreditiv auch dann eingelöst hätte, wenn der Spediteur angeführt hätte, daß er die Inhaltsbestätigung nur auf Grund der Mitteilung des Versenders abgegeben hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 392/60
    Entscheidungstext OGH 18.01.1961 3 Ob 392/60
    Veröff: VersR 1961,647 (mit Anmerkung von Wahle)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0081530

Dokumentnummer

JJR_19610118_OGH0002_0030OB00392_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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