Norm
ABGB §877Rechtssatz
Der Verpflichtung zur Zug-um-Zug-Gegenleistung ist nicht entsprochen, wenn der zur Verfügung gestellte Gegenstand (eine Maschine) so verrostet ist, daß er nur mehr als Alteisen qualifiziert werden kann. Einer trotz dieses Umstandes eingeleiteten Exekution kann mit Vollstreckungsbekämpfungsklage begegnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0000281Dokumentnummer
JJR_19610118_OGH0002_0030OB00020_6100000_001