Norm
GmbHG §26Rechtssatz
Die rechtsgültig vorgenommene Abtretung des Geschäftsanteiles erzeugt nur gegenüber der Gesellschaft, nicht aber gegenüber dem abtretenden Gesellschafter das Recht auf Eintragung des Überganges im Anteilsbuch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0059677Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008